Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen: Auch in AGB eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam / Aufrechterhaltung als selbstschuldnerische Bürgschaft nur für bis 31.12.2002 geschlossene VerträgeDieser Inhalt ist nur für unsere Mitglieder verfügbar.Bitte melden Sie Sich an.