Wann ist ein Mangel ein Mangel? - Dachausbau und Minderung
Warmwasser nicht rund um die Uhr
Waschmaschine ist zu dulden
Wasserschaden kann zu einer Minderung von 80 % berechtigen
Wasseruhr: WC muss frei begehbar bleiben
Wechselsprechanlage im Eimer
Wegen erkennbarer Mängel kann nicht gemindert werden
Wegen erkennbarer Mängel nicht mindern!
Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts bei Zeitablauf seit Mängelanzeige
Wegfall einer beanstandeten Störung ist dem Vermieter mitzuteilen
Weil andere Mieter das Klavierspiel störten, die Miete mindern?
Wenn der Garten plötzlich nicht mehr genutzt werden kann ...
Wenn der Mieter Geld zur Mängelbeseitigung erhalten hat, muss er auch tätig werden!
Wenn der Mieter Schimmel verursacht
Wenn der Nachbar einen Freisitz vors Fenster setzt
Wenn die Bahn baut - Miete mindern?
Wenn die Fenster bei Vertragsschluss undicht waren, scheidet eine Mietminderung aus
Wenn die Gegensprechanlage ausfällt, kann gemindert werden!
Wenn die Wohnung eine Baustelle ist - Mietminderung!
Wenn die Wohnung eine ganze Mängeltabelle hergibt ...
Wenn die Wohnungsmöblierung zu Fogging führt, besteht kein Minderungsrecht!
Wenn ein Dritter die Miete zahlt
Wenn kein Fahrstuhl läuft, kann die Miete gemindert werden!
Wenn Lösungsmittelgeruch die Wohnung unbewohnbar macht
Wenn Waschküche, Trockenspeicher und Garten plötzlich fehlen ...
Wenn Wasser und Gas und Heizung ausfallen, gibt's keine Miete!
Wer klopft denn da? Die Heizung!
Wer mindern will, muss Mangelbeseitigung zulassen!
Wer muss bei Mängeln die Beweislast tragen
Wer nicht zeitig mindert, der hat Pech gehabt!

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0361 / 643 83 38

 
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